Das UNESCO-Welterbekomitee besteht aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972). Die Generalversammlung der insgesamt 191 Vertragsstaaten wählt das Komitee.
Die Mitgliedsstaaten
Derzeit sind folgende Vertragsstaaten im Welterbekomitee vertreten:
Algerien, Deutschland, Finnland, Indien, Jamaika, Japan Katar, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Libanon, Malaysia, Peru, die Philippinen, Polen, Portugal, die Republik Korea, Senegal, Serbien, Türkei, Vietnam.
Rolle und Funktion
Das Komitee erfüllt folgende Hauptaufgaben:
- Auf Basis von Vorschlägen der Vertragsstaaten wählt das Komitee Kultur- und Naturstätten aus, die aufgrund ihrer außergewöhnlichen Bedeutung durch die Konvention geschützt werden sollen. Diese werden in die “Liste des UNESCO-Welterbes” aufgenommen.
- Das Komitee überwacht gemeinsam mit den Vertragsstaaten den Erhaltungszustand von Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste. Es fasst Beschlüsse zu gefährdeten Welterbestätten, und entscheidet außerdem über die Verleihung oder Aberkennung des UNESCO-Welterbetitels.
- Das Komitee bearbeitet außerdem Anträge von Welterbestätten, die sich um finanzielle Unterstützung aus dem UNESCO-Welterbe-Fonds bewerben.
Weitere Informationen
Website der Deutschen UNESCO-Kommission
Website des UNESCO-Welterbezentrums (Englisch)